Das Verkehrswertgutachten…
 
 
ist der durch den Sachverständigen ermittelte, simulierte Marktwert.
 
Dieser Marktwert kann zum Beispiel zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung erforderlich werden, wenn die anteilige Ausschüttungssumme für die Miterben einer Erbengemeinschaft zu ermitteln ist.
 
Für den Sachverständigen und seine Orientierung am Markt gelten regelmäßig die Vorgaben der Wertermittlungsverordnung, der Wertermittlungsrichtlinien 2006 und des § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
 
 
Im Allgemeinen werden bewertet:
 
Bebaute und unbebaute Grundstücke, z.B.: 
 
  • Agrarland, landwirtschaftliche Nutzung
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland 
 
Bebaute und unbebaute Grundstücke, z.B.: 
 
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Geschosswohnungsbauten
  • Sonstige 
 
Bebaute und unbebaute Grundstücke, z.B.:
 
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Geschäftshäuser
  • Verwaltungsimmobilien 
  • Bebaute und unbebaute Grundstücke, z.B.:                      

    Ländliche Anwesen, Außenbereichsliegenschaften