Definition

Hausverwaltung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

Die Hausverwaltung befasst sich im Bereich der Immobilienwirtschaft, in Abgrenzung zum Gebäudemanagement, hauptsächlich mit

  • der Verwaltung von Mieteinheiten
  • den Mietenabrechnungen
  • der Mietenbuchhaltung
  • den Heizkostenabrechnungen
  • den Betriebskostenabrechnungen
  • den Wohnungsabnahmen
  • den Neuvermietungen
  • der Mieterbetreuung
  • der Führung aller Konten für die Verwaltung
  • der Betreuung und Vergabe von Reparaturleistungen, Sanierungsarbeiten, Handwerksarbeiten und Renovierungsarbeiten
  • dem Anpassen des Mietzinses

Einige Verwaltungsfirmen bieten auch einen Hausmeisterservice und die Organisation von Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen an.

Der Begriff „Gebäudemanagement“ oder auch „Facility Management“ ist mit dem Begriff „Hausverwaltung“ verwandt, aber nicht deckungsgleich.

Daneben gibt es den Hausverwalter nach Wohnungseigentumsgesetz („WEG-Verwalter“). Seine Aufgabe ist ausschließlich die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Wohnungseigentumsanlagen.